Im Rahmen der Abklärung informieren wir Sie über eine allfällige Kostenbeteiliung der IV oder der Krankenversicherung. Allgemein empfehlen wir Ihnen, eine Zahn-Zusatzversicherung vor dem 4 Lebensjahr zu evaluieren und abzuschliessen. Danach werden die meisten Kassen vorgängig einen Untersuch beim Zahnarzt verlangen.
Einen Leistungsvergleich der verschiedenen Krankenkassen und weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:
- http://www.beobachter.ch/familie/special-gesund-und-sicher/artikel/zusatzversicherungen-fuer-kinderzaehne_kommt-zeit-kommt-zahn/
- http://www.srf.ch/konsum/tests/kassensturz-tests/zahnversicherungen-das-sind-die-besten
- https://www.ktipp.ch/artikel/d/wenig-schutz-vor-hohen-kosten/
- https://www.ktipp.ch/artikel/d/damit-die-zahnkorrektur-bezahlbar-bleibt/